ofens, Heizkamins oder eines Kachelofens sind in den vergangenen Jahren von ihrem zuständigen Schornsteinfegermeister auf Änderungen in der Gesetzgebung hingewiesen worden. Hintergrund ist die erste Bundes-Immissionsschutzverordnung über kleine und mittlere
Feuerungsanlagen, kurz
1. BImSchV. Diese regelt seit 2010 die Immissionsgrenzwerte von Feuerstätten und bis zu welchem Zeitpunkt ältere Feuerstätten, die einen niedrigen Wirkungsgrad und einen hohen Schadstoffausstoß aufweisen, aus dem Markt genommen werden müssen.
Für Feuerstätten die die Grenzwerte nicht einhalten, oder nachweisen können gilt:
- 31.12.2014 Stilllegung für Geräte mit Prüfdatum vor 1975
- 31.12.2017 Stilllegung für Geräte mit Prüfdatum vor 1985
- 31.12.2020 Stilllegung für Geräte mit Prüfdatum vor 1995
- 31.12.2024 Stilllegung für Geräte mit Prüfdatum vor März 2010
Dies betrifft die älteren Feuerstätten deren Austausch aus mehreren Gründen vorteilhaft ist.
1. Ist bei älteren Feuerstätten mit höheren Reparaturleistungen zu rechnen
2. Ist der Brennstoffverbrauch deutlich höher.
Moderne, zeitgemäße Feuerstätten senken durch ihre höhere Wirtschaftlichkeit den Holzverbrauch und steigern den Bedienkomfort. Heizen mit Holz in modernen Feuerstätten stellt heute einen wichtigen Aspekt im Bereich des Klimaschutzes da. Im Vergleich mit fossilen Brennstoffen ist die angenehme Wärme und die Behaglichkeit eines Holzfeuers, CO² neutral.
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